Häufig gestellte Fragen zur eTA Kanada (FAQ)

Die eTA ist in der Regel 5 Jahre gültig oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt. Ändern Sie Ihren Reisepass, benötigen Sie eine neue eTA.

Die eTA (Electronic Travel Authorization) ist eine vereinfachte elektronische Reisegenehmigung für visumsbefreite Staatsangehörige (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz), die auf dem Luftweg nach Kanada einreisen. Ein Visum ist ein umfangreicheres Dokument, das für Staatsangehörige erforderlich ist, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, und benötigt in der Regel eine ausführlichere Prüfung.

Die meisten Anträge werden innerhalb weniger Minuten bis zu 72 Stunden bearbeitet. In manchen Fällen kann die Bearbeitung durch zusätzliche Prüfungen der kanadischen Behörden bis zu mehreren Tagen dauern.

Bei einer Ablehnung erhalten Sie in der Regel eine Begründung per E-Mail von der kanadischen Einwanderungsbehörde (IRCC). Je nach Grund kann ein neuer Antrag gestellt oder alternativ ein reguläres Visum beantragt werden.

Ja, jedes Familienmitglied – einschließlich Kinder und Babys – benötigt eine eigene, individuelle eTA, da der Antrag nicht auf mehrere Personen gleichzeitig ausgestellt werden kann.

Die offizielle Gebühr der kanadischen Regierung für die eTA beträgt umgerechnet wenige Euro. Zusätzlich zu dieser amtlichen Gebühr erhebt kanada-de.online eine Servicegebühr für die Prüfung, Vervollständigung und Weiterleitung Ihres Antrags.

Mit einer gültigen eTA können Sie innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer beliebig oft nach Kanada einreisen, sofern jeder Aufenthalt die zulässige Aufenthaltsdauer (in der Regel bis zu 6 Monate) nicht überschreitet.

Kanadische und US-amerikanische Staatsbürger benötigen keine eTA. Ebenso ausgenommen sind Reisende, die bereits über ein gültiges kanadisches Visum verfügen oder ausschließlich auf dem Land- oder Seeweg einreisen.

Ja. Da die eTA elektronisch mit der Passnummer verknüpft ist, wird sie automatisch ungültig, sobald Sie einen neuen Reisepass erhalten. In diesem Fall muss eine neue eTA beantragt werden.

Kleinere Änderungen wie eine neue E-Mail-Adresse können nachträglich über unseren Kundenservice aktualisiert werden. Bei größeren Änderungen (z. B. neuer Reisepass) ist ein neuer Antrag erforderlich.